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Kündigung von Heimplätzen und Kautionsrückerstattung

Wie kann ich meinen Heimplatz kündigen?

  • Die Kündigungsfristen entnimm bitte Deinem Benützungsvertrag bzw. Verlängerungsvertrag. Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Kündigungstermin ist immer der Monatsletzte. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. (z.B.: Du willst mit Ende Mai ausziehen, dass bedeutet für Dich, dass Du spätestens bis Ende März die schriftliche Kündigung bei der Heimleitung abgeben musst!)

Wie erhalte ich meine Kaution zurück?

  • Der  Kautionsrückzahlungsantrag ist bei Auszug ausgefüllt der Heimleitung zu übergeben. Bitte vergiss bei Auslandsüberweisungen nicht Deinen BIC/SWIFT und IBAN Code, die Adresse der Bank und die Heimatadresse anzugeben.
  • Die Heimleitung muss den ordnungsgemäßen Zustand des Zimmers auf dem Kautionsrückzahlungsantrag bestätigen, daher ist es unbedingt nötig, dass dieser Antrag zuerst der Heimleitung gegeben wird!
  • Mangelhaft ausgefüllte Anträge werden nicht berücksichtigt.