Kündigung von Heimplätzen und Kautionsrückerstattung
Wie kann ich meinen Heimplatz kündigen?
- Die Kündigungsfristen entnimm bitte Deinem Benützungsvertrag bzw. Verlängerungsvertrag. Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Kündigungstermin ist immer der Monatsletzte. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. (z.B.: Du willst mit Ende Mai ausziehen, dass bedeutet für Dich, dass Du spätestens bis Ende März die schriftliche Kündigung bei Deinem Heimverwalter abgeben musst!)
Wie erhalte ich meine Kaution zurück?
- Der Kautionsrückzahlungsantrag ist bei Auszug ausgefüllt dem Heimverwalter zu übergeben. Bitte vergiss bei Auslandsüberweisungen nicht Deinen BIC/SWIFT und IBAN Code, die Adresse der Bank und die Heimatadresse anzugeben.
- Der Heimverwalter muss den ordnungsgemäßen Zustand des Zimmers auf dem Kautionsrückzahlungsantrag bestätigen, daher ist es unbedingt nötig, dass dieser Antrag zuerst dem Heimverwalter gegeben wird, der ihn weiter an die Zentrale schickt!
- Mangelhaft ausgefüllte Anträge werden nicht berücksichtigt.





