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Verlängerung von Heimplätzen (Wiederaufnahme)

Wie kann ich meinen Heimplatz verlängern?

(Achtung, wenn Du in einer Wohnung der SWS wohnst, dann mußt Du hier hin!)

  • Um einen Heimplatz zu verlängern (Wiederaufnahme), sind zwei Kriterien ausschlaggebend: Der Studienerfolg und die Bedürftigkeit.
  • Ab 01.03. bekommst Du in den Sprechstunden Deines Heimverwalters die Verlängerungsverträge für das nächste Studienjahr, welche spätestens bis zum 31.03. unterschrieben wieder bei Deinem Heimverwalter abgegeben werden müssen.
  • Dem unterschriebenen Vertrag muss in Kopie folgendes beigelegt werden:
    • Aktuellste Inskriptionsbestätigung
    • Nachweis des Studienerfolges der letzten 2 Semester
    • Stipendiumsbestätigung oder Einkommensbestätigung (eigene oder der Eltern). Das Formular für die Einkommensbestätigung findest Du hier.
  • Im Falle einer positiven Erledigung erfolgt die Abbuchung des Oktoberheimbeitrages im April. (Bei den Innsbrucker-Heimen ist es der September-Heimbeitrag!)
  • Die Preise für Studentenheimplätze und Studentenwohnungen findest Du hier.
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