Verlängerung von Heimplätzen (Wiederaufnahme)
Wie kann ich meinen Heimplatz verlängern?
(Achtung, wenn Du in einer Wohnung der SWS wohnst, dann mußt Du hier hin!)
- Um einen Heimplatz zu verlängern (Wiederaufnahme), sind zwei Kriterien ausschlaggebend: Der Studienerfolg und die Bedürftigkeit.
- Ab 01.03. bekommst Du in den Sprechstunden Deines Heimverwalters die Verlängerungsverträge für das nächste Studienjahr, welche spätestens bis zum 31.03. unterschrieben wieder bei Deinem Heimverwalter abgegeben werden müssen.
- Dem unterschriebenen Vertrag muss in Kopie folgendes beigelegt werden:
- Aktuellste Inskriptionsbestätigung
- Nachweis des Studienerfolges der letzten 2 Semester
- Stipendiumsbestätigung oder Einkommensbestätigung (eigene oder der Eltern). Das Formular für die Einkommensbestätigung findest Du hier.
- Im Falle einer positiven Erledigung erfolgt die Abbuchung des Oktoberheimbeitrages im April. (Bei den Innsbrucker-Heimen ist es der September-Heimbeitrag!)
- Die Preise für Studentenheimplätze und Studentenwohnungen findest Du hier.





