So setzt du Studiengebühren bei der Arbeitnehmerveranlagung ab

Arbeitnehmerveranlagung – wenn dich schon das Wort langweilt, bist du nicht allein. Dabei kannst du dir damit bares Geld vom Finanzamt zurückholen. Gerade wenn du neben dem Studium arbeitest und Studiengebühren zahlst, ist eine Arbeitnehmerveranlagung, auch Steuerausgleich genannt, sinnvoll. Das Zauberwort lautet „Absetzbeitrag“. Sagt dir nichts? Dann erklären wir dir hier die Basics rund um Studiengebühren und deinen Steuerausgleich.


Was ist die Arbeitnehmerveranlagung?

Mit der Arbeitnehmerveranlagung kannst du dir zu viel bezahlte Steuern zurückholen. Wie das geht? Als Arbeitnehmer*in wird deine Lohnsteuer so berechnet, als hättest du das ganze Jahr über gleich viel Geld verdient. Gerade bei Studierenden und wechselnden Ferial- oder Studentenjobs ist das aber oft nicht der Fall. Wenn dein Einkommen geschwankt hat, lohnt sich der Steuerausgleich besonders. Hierbei wird nämlich deine gezahlte Lohnsteuer für das zurückgelegte Jahr neu berechnet. Dadurch erhältst du häufig eine Steuergutschrift zurück. Solltest du nur ein niedriges Jahreseinkommen haben, kannst du dir zudem Sozialversicherungsbeiträge rückerstatten lassen.

Tipp: Der Steuerausgleich kann bequem online auf FinanzOnline durchgeführt werden.

Passiert das nicht eh automatisch?

Nur zum Teil. Wenn du nichts tust, wird die Arbeitnehmerveranlagung zwar in vielen Fällen automatisch durchgeführt, das Finanzamt trifft dabei aber nur pauschale Annahmen. Mehr holst du für dich heraus, wenn du den Steuerausgleich selbst durchführst. Für Arbeitnehmer*innen ist die Steuererklärung grundsätzlich freiwillig, aber Achtung: Bei Werk- oder freien Dienstverträgen bist du ab einem Jahreseinkommen von 11.693 € (Stand 2023) dazu verpflichtet. Mehr erfährst du hier.

Was bedeutet „von der Steuer absetzen“?

Bei der Arbeitnehmerveranlagung kannst du bestimmte Kosten und Ausgaben von der Steuer absetzen. Das bedeutet, dass diese Beiträge von deinem Einkommen abgezogen werden. Erst der finale Differenzbetrag wird besteuert. Je mehr Kosten du also absetzt, desto weniger Steuern musst du zahlen. Absetzbar sind Ausgaben aus den verschiedensten Lebensbereichen – das gilt auch für Bildung, weswegen du deine Studiengebühren beim Steuerausgleich ebenfalls berücksichtigen kannst.

Wichtig: Alle Rechnungen, die du dabei geltend machst, musst du für sieben Jahre aufbewahren.


Kann ich Studiengebühren bei der Arbeitnehmerveranlagung absetzen?

Kommen wir zu den Studiengebühren. In verschiedenen Szenarien werden Studiengebühren für den Steuerausgleich relevant: Wenn du neben dem Studium arbeitest und lohnsteuerpflichtig bist, kannst du als Arbeitnehmer*in „Werbungskosten“ absetzen. Das sind Ausgaben, die mit deinem Beruf zusammenhängen. Dabei kannst du sämtliche Ausgaben für dein Studium geltend machen – auch deine Studiengebühren kannst du beim Steuerausgleich absetzen. Die Voraussetzung: Deine Aus- oder Fortbildung muss etwas mit den ausgeübten oder verwandten Tätigkeiten im Job zu tun haben. Auch umfassende Umschulungen können abgesetzt werden. Hast du im Rahmen eines freien Dienst- oder Werkvertrags gearbeitet, zählst du zu den Selbstständigen und kannst die berufsbezogenen Kosten unter „Betriebsausgaben“ anführen. Auch weitere Kosten für dein Studium lassen sich absetzen, also z. B. Fachliteratur, Fahrtkosten, Computer und Zubehör.

Detaillierte Informationen zu allen Formularen und Einreichungsmöglichkeiten erhältst du bei der Arbeiterkammer.


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