Wer kennt’s nicht? Während des Studiums ist das Geld meist knapp, der Workload lässt oft nur geringfügige Studentenjobs zu und Wohnkosten und Ausgaben für den Studienerfolg läppern sich. Die Familienbeihilfe ist für uns Studierende ein willkommener monatlicher Zuschuss. Aber wie kommst du zu der Beihilfe für deine Studienfinanzierung? Mit wie viel kannst du rechnen? Und wie lange hast du eigentlich Anspruch? Damit du dich nicht durch das Bestimmungs-Wirrwarr klicken musst, haben wir alles für dich zusammengefasst!


Wie hoch ist die Familienbeihilfe für Studenten?

Das Wichtigste zuerst: Let’s talk money! Bis zum 19. Lebensjahr stehen deinen Eltern in Österreich monatlich 141,50 € zu. Ab deinem 19. Lebensjahr wird die Familienbeihilfe fürs Studium noch einmal aufgestockt und sie haben monatlich Anspruch auf 165,10 €.

Falls du Geschwister hast, gibt es noch einen kleinen Bonus obendrauf:

  • 2 Kinder: + 7,10 € pro Kind
  • 3 Kinder: + 17,40 € pro Kind
  • 4 Kinder: + 26,50 € pro Kind
  • 5 Kinder: + 32,00 € pro Kind
  • 6 Kinder: + 35,70 € pro Kind
  • 7 Kinder: + 52,00 € pro Kind

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?

Unter welchen Bedingungen es die staatliche Beihilfe gibt, hängt von deinem Lebensabschnitt ab. Was das für die Zeit vor deinem Studium bedeutet und wann auch Studierende Familienbeihilfe beziehen können, erklären wir dir gleich. Einen Antrag auf Familienbeihilfe musst du dazu nicht extra stellen. Die Beihilfe wird Eltern in Österreich auf Basis des Zentralen Personenregisters automatisch zugesichert.

Familienbeihilfe vor dem Studienbeginn

Bis zum 18. Geburtstag bekommen deine Eltern bedingungslos einen monatlichen Zuschuss für dich. Hat dein Studium noch nicht gestartet, gibt’s Geld, wenn:

  • du gerade eine Berufsausbildung machst
  • du die Schule abgeschlossen hast und auf den frühestmöglichen Start einer weiteren Berufsausbildung (Lehre, Universität, Fachhochschule) wartest
  • du deinen Präsenz- oder Zivildienst beendet hast und auf den Start oder die Fortsetzung deiner Berufsausbildung wartest

Familienbeihilfe für Studierende

Du hast dich für ein Studium entschieden? Bis zum 24. Geburtstag erhältst du Familienbeihilfe für Studierende, sofern folgende Punkte erfüllt werden:

1. Studienerfolgsnachweis über die Absolvierung

  • von mind. 16 ECTS-Punkten im ersten Studienjahr
  • oder von mind. 14 ECTS-Punkten in der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)

2. die Mindeststudienzeit und Toleranzsemester werden nicht überschritten

  • bei Studien mit Studienabschnitten gibt es ein Toleranzsemester pro Abschnitt
  • bei Studien ohne Studienabschnitt gibt es zwei Toleranzsemester

3. das Studium wurde als fortgesetzt gemeldet

Sonderfälle und Verlängerung des Anspruchs

In speziellen Fällen kann die Bezugsdauer auch bis zum 25. Geburtstag verlängert werden. So zum Beispiel beim Leisten von Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst, bei Schwangerschaft bzw. Geburt, bei einer erheblichen Behinderung oder bei der Ausübung einer freiwilligen Hilfstätigkeit über die Dauer von acht bis zwölf Monaten.

Du darfst auch ein zusätzliches Toleranzsemester benötigen, ohne die Familienbeihilfe für Studenten zu verlieren, wenn sich dein Abschluss durch ein unvorhergesehenes Ereignis, Krankheit oder ein Auslandsstudium verzögert.

Achtung beim Studienwechsel! Damit dir der Zuschuss auch weiterhin zusteht, darfst du maximal zweimal dein Studium wechseln. Der Wechsel muss spätestens vor dem dritten inskribierten Semester erfolgen. Wechselst du später, wird die Familienbeihilfe fürs Studium zeitweise pausiert: Hast du zum Beispiel vor dem Wechsel vier Semester lang Familienbeihilfe bezogen und wechselst dann, wird die Familienbeihilfe für die nächsten vier Semester pausiert.

Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Studenten

Du brauchst die Familienbeihilfe, um dein Studium finanzieren zu können? Damit die Kohle direkt und ohne Umwege auf deinem Konto landet, reicht schon ein einfaches Antragsformular des Finanzamtes: Die Person, die Anspruch auf die Familienbeihilfe hat (meist Mutter oder Vater), muss der Direktauszahlung an dich mit einer Unterschrift zustimmen. Die einzige Bedingung: Du musst bereits volljährig sein. Falls sich eure Umstände verändern, kann diese Entscheidung auch jederzeit mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt widerrufen werden.


Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für dein Studium

Die kleine Finanzspritze der Familienbeihilfe kommt Studenten allemal entgegen. Wird das Geld trotzdem jeden Monat wieder knapp und geht für deine Wohnkosten drauf? Die home4students Studentenwohnheime sind nicht nur preiswert, sondern auch komfortabel, in idealer Lage und top ausgestattet mit den besten Mitbewohnern und Nachbarn, die man sich wünschen kann! Wir freuen uns immer über deine Anfrage!

Keine Sorge, es gibt auch noch weitere Möglichkeiten zur Finanzierung deines Studiums. Für alle Sparfüchschen unter euch und alle auf der Suche nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten haben wir ein paar Tipps und wissenswerte Infos. Schaut doch mal bei diesen Beiträgen vorbei: